Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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Jens Tittmann (Pressesprecher)
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Alle Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch. Jede Verwertung bedarf zuvor der Genehmigung durch die zuständigen Stellen, insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verarbeitung, Speicherung, Übersetzung, und Wiedergabe in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Fotokopien und Downloads dürfen nur für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch hergestellt werden. Diese Website veröffentlicht das dezentrale Baulandpotential der Baulücken im gesamten Stadtgebiet Bremens. Die Darstellung der Baulücken setzt nicht voraus, dass diese nahezu ausschließlich privaten Grundstücke dem Immobilienmarkt zur Verfügung stehen und stellt insbesondere kein Verkaufsversprechen dar. Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und begründen keine bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Ansprüche. Insbesondere die eingebundenen Bebauungspläne sind allein Vorinformation und ersetzen nicht einzelfallbezogene amtliche Auskünfte und erforderliche Genehmigungen.
Diese Website ist ein Geoinformationssystem für Baulücken. Mit diesem Baulücken-WebGIS aktualisiert die Stadt Bremen das Angebot des Bremer Baulückenprogramms und veröffentlicht das digitale Baulückenkataster für das gesamte Gemeindegebiet. Dieses Baulandkataster nach § 200 Baugesetzbuch (BauGB) erfasst ungenutzte und untergenutzte Grundstücke, auf denen sich sofort oder in absehbarer Zeit vor allem Wohnungen bauen lassen. Das Bremer Baulückenprogramm unterstützt die bauliche Entwicklung dieser Grundstücke bereits seit 1990. Etwa die Hälfte aller seither in Bremen neu gebauten Wohnungen ist allein in Baulücken entstanden. Allerdings ist das Potential der Baulücken damit längst nicht ausgeschöpft. Baulücken haben auch weiter einen sehr hohen Anteil am Baulandpotential in Bremen. Die Mobilisierung dieses Potentials in Baulücken begrenzt insbesondere die zusätzliche Neuerschließung von Wohngebieten und lastet die vorhandene technische und soziale Infrastruktur in den Bestandsgebieten wieder besser aus. Diese Innenentwicklung trägt deshalb zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung Bremens, zum schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Entlastung der kommunalen Bremer Haushalte wirksam bei. Die Streulage der Baulücken im gesamten besiedelten Stadtraum erschwert allerdings die Suche nach einem geeigneten Baugrundstück in den Bestandsgebieten ganz erheblich. Dieses Baulücken-WebGIS unterstützt Interessenten deshalb bei der individuellen Suche. Das Baulücken-WebGIS informiert vor allem über die Lage der Baugrundstücke, dargestellt in Grundkarten, Katasterkarten, Luftbildern und Bebauungsplänen, sowie über die Flächengröße der Baulücken. Das öffentliche Baulückenkataster enthält keine Personennamen und Personenadressen der Grundstückseigentümer. Die Darstellung im Baulückenkataster begründet weder das Recht noch die Pflicht, das Baulückengrundstück zu bebauen.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder andere verfügungsberechtigte Personen haben nach § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch das Recht, der Veröffentlichung der Grundstücksdaten im Baulandkataster jederzeit zu widersprechen. Für die Widerspruchsbearbeitung sind Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück und Anschrift) sowie der Nachweis für die persönliche Widerspruchsbefugnis (Kopien von Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid und gegebenenfalls Vollmachten) erforderlich. Der Widerspruch kann in Schrift- und Textform oder mündlich zur Niederschrift bei der Arbeitsgruppe Baulücken des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingelegt werden.
Sie kennen eine Baulücke, die das Baulücken-WebGIS nicht anzeigt? Wie alle Siedlungsräume entwickelt sich Bremen täglich weiter. Das Baulücken-WebGIS folgt diesem ständigen Veränderungsprozess mit hoher Aktualität. Die Arbeitsgruppe Baulücken des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr aktualisiert fortwährend die Datenbasis des digitalen Baulückenkatasters. Diese Technik erlaubt es, jederzeit Baulückengrundstücke neu zu erfassen und inzwischen geschlossene Baulücken zu entfernen. Wird der Arbeitsgruppe Baulücken bekannt, dass Baulücken bebaut sind, werden diese Grundstücke im Baulücken-WebGIS nicht weiter gezeigt. Andererseits werden durch beständige Erhebungen weitere Baulücken erkannt und zusätzlich in das Baulückenkataster aufgenommen. Sofern Sie im Baulücken-WebGIS ein aus Ihrer Sicht ungenutztes oder untergenutztes Grundstück nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgruppe Baulücken des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr.
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