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Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Dr. Joachim Lohse
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Tel.: +49 421 361 2407
Fax: +49 421 361 2050
eMail: office@umwelt.bremen.de

Redaktion, Koordination und Informationspflege

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Arbeitsgruppe Baulücken
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Eberhard Mattfeldt / Dipl.-Ing. Architekt
Tel.: +49 421 361 6907

Anja Lemke / Dipl.-Ing.
Tel.: +49 421 361 10129

Rüdiger Müller / Dipl.-Ing.
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Geobasisdaten Copyright © Geobasis-DE / WebAtlasDE / GeoInformation Bremen Baulückendaten Copyright © Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bebauungsplandaten Copyright © Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.

Haftung

Alle Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch. Jede Verwertung bedarf zuvor der Genehmigung durch die zuständigen Stellen, insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verarbeitung, Speicherung, Übersetzung, und Wiedergabe in Datenbanken oder anderen elektroni­schen Medien und Systemen. Fotokopien und Downloads dürfen nur für den persönli­chen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch hergestellt werden. Diese Website veröffentlicht das dezentrale Baulandpotential der Baulücken im ge­samten Stadtgebiet Bremens. Die Darstellung der Baulücken setzt nicht voraus, dass diese nahezu ausschließlich privaten Grundstücke dem Immobilienmarkt zur Verfü­gung stehen und stellt insbesondere kein Verkaufsversprechen dar. Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und begründen keine bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Ansprüche. Insbesondere die eingebunde­nen Bebauungspläne sind allein Vorinformation und ersetzen nicht einzelfallbezogene amtliche Auskünfte und erforderliche Genehmigungen.

Baulücken-Geoinformationssystem

Diese Website ist ein Geoinformationssystem für Baulücken. Mit diesem Baulücken-WebGIS aktualisiert die Stadt Bremen das Angebot des Bremer Baulückenprogramms und veröffentlicht das digitale Baulückenkataster für das gesamte Gemeindegebiet. Dieses Baulandkataster nach § 200 Baugesetzbuch (BauGB) erfasst ungenutzte und untergenutzte Grundstücke, auf denen sich sofort oder in absehbarer Zeit vor allem Wohnungen bauen lassen. Das Bremer Baulückenprogramm unterstützt die bauliche Entwicklung dieser Grund­stücke bereits seit 1990. Etwa die Hälfte aller seither in Bremen neu gebauten Woh­nungen ist allein in Baulücken entstanden. Allerdings ist das Potential der Baulücken damit längst nicht ausgeschöpft. Baulücken haben auch weiter einen sehr hohen Anteil am Baulandpotential in Bremen. Die Mobilisierung dieses Potentials in Baulücken begrenzt insbesondere die zusätz­liche Neuerschließung von Wohngebieten und lastet die vorhandene technische und soziale Infrastruktur in den Bestandsgebieten wieder besser aus. Diese Innenentwick­lung trägt deshalb zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung Bremens, zum scho­nenden Umgang mit Grund und Boden und zur Entlastung der kommunalen Bremer Haushalte wirksam bei. Die Streulage der Baulücken im gesamten besiedelten Stadtraum erschwert allerdings die Suche nach einem geeigneten Baugrundstück in den Bestandsgebieten ganz er­heblich. Dieses Baulücken-WebGIS unterstützt Interessenten deshalb bei der individu­ellen Suche. Das Baulücken-WebGIS informiert vor allem über die Lage der Baugrundstücke, dar­gestellt in Grundkarten, Katasterkarten, Luftbildern und Bebauungsplänen, sowie über die Flächengröße der Baulücken. Das öffentliche Baulückenkataster enthält keine Per­sonennamen und Personenadressen der Grundstückseigentümer. Die Darstellung im Baulückenkataster begründet weder das Recht noch die Pflicht, das Baulückengrund­stück zu bebauen.

Widerspruchsrecht

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder andere verfügungsbe­rechtigte Personen haben nach § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch das Recht, der Veröf­fentlichung der Grundstücksdaten im Baulandkataster jederzeit zu widersprechen. Für die Widerspruchsbearbeitung sind Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flur­stück und Anschrift) sowie der Nachweis für die persönliche Widerspruchsbefugnis (Kopien von Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid und gegebenenfalls Voll­machten) erforderlich. Der Widerspruch kann in Schrift- und Textform oder mündlich zur Niederschrift bei der Arbeitsgruppe Baulücken des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingelegt werden.

Fortschreibung und Aktualität

Sie kennen eine Baulücke, die das Baulücken-WebGIS nicht anzeigt? Wie alle Sied­lungsräume entwickelt sich Bremen täglich weiter. Das Baulücken-WebGIS folgt die­sem ständigen Veränderungsprozess mit hoher Aktualität. Die Arbeitsgruppe Bau­lücken des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr aktualisiert fortwährend die Daten­basis des digitalen Baulückenkatasters. Diese Technik erlaubt es, jederzeit Baulückengrundstücke neu zu erfassen und in­zwischen geschlossene Baulücken zu entfernen. Wird der Arbeitsgruppe Baulücken bekannt, dass Baulücken bebaut sind, werden diese Grundstücke im Baulücken-Web­GIS nicht weiter gezeigt. Andererseits werden durch beständige Erhebungen weitere Baulücken erkannt und zusätzlich in das Baulückenkataster aufgenommen. Sofern Sie im Baulücken-WebGIS ein aus Ihrer Sicht ungenutztes oder untergenutztes Grundstück nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgruppe Baulücken des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr.

Anfragen und Widersprüche richten Sie bitte an:

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Arbeitsgruppe Baulücken
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